Nach der Mitgliederversammlung ist vor der Mitgliederversammlung
Unser uneins geführter Verein ist in der zurückliegenden Saison dem Abstieg von der Schippe gesprungen. Zudem liegt eine hoffentlich historische, weil einmalige, virtuelle Mitgliederversammlung hinter uns.
Am 1. Juli 2021 beginnt heute für unseren 1. Fußball-Club Köln die 50. Bundesligasaison der Vereinsgeschichte.
In die Saison führt der von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstand. Wir gratulieren in dem Zusammenhang Dr. Carsten Wettich zur Wahl und begrüßen die Entscheidung der Mitgliederversammlung, die Satzungsänderungsanträge bis auf Weiteres zu vertagen.
Im Herbst wartet bereits die nächste Mitgliederversammlung, in der turnusgemäß die Neuwahl des Mitgliederrats ansteht. Ob bereits in dieser Versammlung die Aussprache und Verabschiedung aufgeschobener Satzungsänderungsanträge sinnvoll und realistisch erscheint, betrachten wir mit ausreichender Vorlaufzeit im Anschluss an den Sommer.
Für unseren Verein wünschen wir uns dringlichst, dass die Entscheidungsträger endlich geschlossen, nachhaltig und verantwortungsvoll unserem Verein und Fußball-Club dienen.
Zur zurückliegenden Mitgliederversammlung
Was sind die Lehren aus der Mitgliederversammlung?
Es wurde vom Vorstand und den Gremien viel versprochen, was in vergleichbarer Form im Vorlauf und während der Mitgliederversammlung 2019 schon einmal versprochen wurde. Es wurden Zahlen präsentiert, die der Mitgliederschaft Sorgen bereiten, was den Umgang unseres Vereins- und Fußball-Clubs mit limitierten finanziellen Mitteln anbetrifft.
Die Demokratie in unserem Verein musste leiden. Zweimal wurden Abstimmungen (bzgl. „Schreibzeit“ und Tagesordnung) ohne erkennbaren Grund wiederholt zur Abstimmung gebracht. Zudem wurden diverse Fragen einzelner Mitglieder nicht zur Aussprache gebracht, während manch anderes Mitglied mehrfach als Fragensteller:in zitiert wurde.
U.a. blieben nachstehende Fragen unbeantwortet:
Fehlerkultur
Welche Fehler sind dem Vorstand in den Jahren seit der Wahl unterlaufen?
Wie möchte man diese beheben und in Zukunft meiden?
Es erscheint zweifelhaft, wie man im gesamten Club die dringend erforderliche Effektivität und Effizienzsteigerung erlangen kann, wenn man sich auf Vorstandsebene schon nicht offen und ehrlich den eigenen Fehlern widmet und bislang ausschließlich die Kommunikation als Fehlerquelle erkennt und benennt.
Virtuell, aber schnell?
Schnell? Die Mitglieder vertagten gegen 2 Uhr die Satzungsänderungsanträge und schlossen die Versammlung gegen halb drei ab.
Zukünftige Zusammenkünfte im Rahmen der Mitgliederversammlung sollten zu einem früheren Zeitpunkt am Tag eingeläutet werden und für unseren Verein genau das sein – ein Zusammenkommen.
Die zurückliegende, virtuelle Mitgliederversammlung war viel schlimmer als befürchtet. Zwei Wochen später und ganz nüchtern betrachtet, zeichnet sich diese Form durch ihre fehlende Praktikabilität aus. Fragen aus dem virtuellen Raum lassen sich nachweislich nicht händeln und egal welche Versammlungsform gewählt würde, sie muss ein Minimum an Dialog gewährleisten.
Im Rahmen einer Mitversammlung bietet kein digitales Format eine gangbare Form der Mitgliederpartizipation.
Hybrid? Wählen ja, Fragen nein
Trotz wichtiger Weichenstellung in Form der Nachwahl in den Vorstand und einiger Satzungsänderungen loggten sich zu Beginn der Versammlung lediglich 6.000 Mitglieder ein. Nur noch knapp 3.000 Mitglieder wählten gegen 01:30 Uhr den Vorstand.
Die virtuelle Form der Mitgliederversammlung sorgte also nur bedingt zur Steigerung der Wahlbeteiligung. Gegner, genauso wie die Befürworter eines unabhängigen und mitgliedergeführten Fußball-Clubs müssen akzeptieren, dass am Ende die an einer Wahl teilnehmenden Mitglieder – egal ob vor Ort oder online – über die Geschicke unseres Vereins entscheiden.
Aufgrund der Erfahrungen müssen sich Fragen im Rahmen einer Versammlung auf die persönlich anwesenden Mitglieder beschränken. Der Verdacht eines abgekarteten Frage-Antwortspiels darf nicht nochmals geweckt werden!
Nur zesamme simmer stark
Grundsätzlich begrüßen auch wir weiterhin die Möglichkeit, dass möglichst viele Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung zusammenkommen können. Der Ansatz maximaler Teilhabe auf virtuellem Wege funktionierte in der Größenordnung einer FC-Mitgliederversammlung allerdings nur in der Theorie.
Die persönliche Zusammenkunft kann im ursprünglichsten Sinne gar nicht virtuell erfolgen. Man sieht einander nicht, kann keinerlei Zwischentöne vernehmen und man bleibt die ganze Zeit vor dem Bildschirm – allein.
Virtuelle Formate dürfen auch in Zukunft nur in absoluten Notfallszenarien (wie die vorherrschende Pandemie) zur Anwendung kommen. In derartigen Mitgliederversammlungen sollten sich Wahlen nur auf absolut dringliche Entscheidungen beschränken.
Miteinander sprechen statt ewiger Versprechen!
Wir sind gespannt auf die Umsetzung der lange und wiederholt getätigten Versprechen zur Einführung eines nachhaltigen Dialogprozesses – auf Augenhöhe unter und mit den Mitgliedern.
Nachhaltig verstehen wir dabei im Sinne eines Startschusses für einen langfristig angedachten Dialog-Prozess und keinesfalls als eine einmalige Alibi-Veranstaltung.
In Hinblick auf den spätestens seit 2019 versprochenen „Mitglieder-Dialog“ sind wir nun besonders gespannt. Wie wird die Vereinsführung um Vorstand und Mitgliederrat diesen Prozess definieren? Wie wird dem Versprechen nachgekommen, den Dialog mit den Mitgliedern bis zur nächsten MV binnen zwei Monaten Strategie, Anteils-, Satzungs- sowie Stadionfragen ordentlich und angemessen anzustoßen und zu diskutieren.
Bereits 2019 wurde mit dem Mitgliederrat die Form einer möglichen Einbindung von 100% FC detailliert besprochen. Auch der Vorstand bekräftigte im Wahlkampf die Notwendigkeit einer Diskussion auf Augenhöhe zwischen und mit den Mitgliedern unter Einbindung unserer Initiative im Podium. Bislang steht lediglich der 05.09. als Termin zur Diskussion der Investorenfrage im Raum und wir freuen uns auf den Dialog und eine Teilhabe.
Zur Strategie
Seit mehreren Jahren bekleiden die Protagonisten unseres FC in Vorstand und Gremien diverse Aufsichts-, Kontroll- oder Beiratsfunktionen.
In der Mitgliederversammlung wurde das Ergebnis eines über zwei Jahre währenden Reifeprozesses und mehrerer Monate andauernder Diskussionen zwischen den Entscheidungsträgern präsentiert.
Das war’s?!
Seit Jahren mangelt es an klaren Strukturen sowie konsequent zu Ende gedachten und aufeinander abgestimmten Prozessen. Der FC folgt weder Plänen, einer erkennbaren Struktur noch einer klaren Strategie.
Auch weiterhin wird in Anbetracht der aktuellen Strategiebemühungen weniger an der Gegenwart und einer nachhaltigen Zukunft gearbeitet, sondern vielmehr oder weniger ein „Weiter-So“ mit Nachhaltigkeitsanstrich verfolgt.
Die Strategie lautet sinngemäß: „Der FC braucht vor allem mehr Geld für den Transfermarkt. Dann wird man sich endlich prächtig entwickeln und nachhaltig verkaufen können.“
Die Einsicht, dass der FC vor allem die vorhandenen Ressourcen effektiver und effizienter einsetzen muss, scheint immer noch nicht in der Clubspitze angekommen zu sein. Dabei sollte dies in Anbetracht zurückliegender Erfahrungen für die nächsten Jahre die dringlichste Maxime des 1. FC Köln sein.
Stadion
Gerade eine noch junge Strategie erfordert eine verlässliche, konsistente Kommunikation der Clubführung. Wie ernst es die FC-Spitze mit den kommunizierten Strategieansätzen meint, wird bereits 14 Tage nach der Strategievorstellung deutlich. Das erste Thema strategischer Art, welches im Nachgang zur Mitgliederversammlung in die Öffentlichkeit getragen wird? Das Stadion.
Der in der Mitgliederversammlung vorgestellte 7-Jahresplan erwähnte hingegen mit keiner Silbe einen Stadionausbau, -kauf, Um- oder Neubau.
Während der Vorstand die Investorenfrage diskutieren will, möchte die Geschäftsführung das Stadion als dringlichstes Thema vorantreiben. Warum wird wiederholt uneins kommuniziert? Warum werden den Mitgliedern wesentliche Rahmendaten, Informationen und das tatsächliche Investitionsvolumen vorenthalten? Und warum legt unser Verein zu Unzeiten den dringend an anderer Stelle geforderten Fokus auf ein irreales Luftschloss?
Nicht mit uns!
Unglaublich, unvorstellbar, spürbar anders…
Der Vorstand des nach Mitgliederzahlen sechstgrößten, unabhängigen Fußball-Clubs der Welt entwickelt seit über zwei Jahren eine Strategie – ohne jegliche Form der Mitgliedereinbindung. Dem Mitgliederrat wurden Vision und Strategie lediglich im Endstadium vorgestellt und eine Beteiligung im Entwicklungsprozess verweigert.
Weder im Rahmen der Entwicklung eines Visionsentwurfs noch bei der Betrachtung des FC-Umfeldes wurde mit den Eignern des 1. FC Köln gesprochen – das sind wir Mitglieder.
Gibt es ein aussagekräftigeres Statement für die geringe Wertschätzung gegenüber allen Mitgliedern und Partnern des Vereins, als in Folge eines solchen Prozesses ein derart uninspiriertes Produkt an Allgemeinplätzen zu präsentieren, welches auf jeden zweiten x-beliebigen Club der Bundesliga übertragbar scheint.
Dies darf nicht der Anspruch unseres 1. FC Köln sein!
Ausblick und Anspruch
Der Rückblick auf die letzten Jahre, die zurückliegende Saison und Mitgliederversammlung tut weh. Unser 1. FC Köln kann so viel mehr erreichen, als es die handelnden Personen in den letzten Jahren vermochten.
Umso wichtiger erscheint es uns, weiterhin hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken. Das bedeutet auch, gemeinsam sachlich und vorwärtsgewandt zu handeln und die Geschicke unseres Vereins schon im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung in die richtigen Bahnen zu lenken.
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Bleib am Ball und informiert – teile die Einschätzungen und Empfehlungen im Sinne eines unabhängigen Fußball-Clubs mit Deinen Freund:innen!
Im Sinne unseres Vereins heißt es schon bald im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung wieder:
Deine Stimme für Deinen Verein.
Zusammenfassung der Wahlempfehlungen
Nachdem wir gestern unsere Einschätzung zu der Wahl über die Satzungsänderungsentwürfe der Mitglieder abgeschlossen haben, fassen wir heute zur inhaltlichen Vorbereitung der Mitgliederversammlung nochmals alle Wahlentscheidungen im Überblick zusammen.
Folgende Wahlentscheidungen stehen an:
- TOP 6. – 9. / Entlastung der Gremien
- TOP 10. / Ersatzwahl des zurückgetretenen Vorstandsmitglieds
- TOP 11. / Wahl der Wahlkommission
- TOP 12.a aa. / Satzungsänderungsantrag von Vorstand und Mitgliederrat (Anlage 1)
- TOP 12.a bb. / Satzungsänderungsanträge von Mitgliedern (Anlage 2-7)
- TOP 12.b. / Sonstige Anträge
Die möglichen Konsequenzen, unsere Einschätzungen aus Sicht der Befürworter eines unabhängigen 1. Fußball-Club Köln und entsprechende Empfehlungen haben wir in nachstehender Graphik auf einen Blick zusammengefasst.
Die vermeintlich zögerliche Haltung hinsichtlich der Satzungsänderungsentwürfe ist weitestgehend darauf zurückzuführen, dass einer nachhaltigen Entwicklung von Verein oder auch Satzungsänderungsentwürfen eine fehlende Mitgliederkommunikation gegenübersteht.
Grundsätzlich hätten es alle Ansätze hinter den vielschichtigen Anträgen verdient, ausführlich innerhalb der Mitgliederschaft diskutiert zu werden – eine ehrliche Diskussion über Konsequenzen für unseren Verein. Einzelne Bestandteile bieten, isoliert betrachtet, richtige Ansätze, um ggf. gemeinschaftlich angepasst eine noch bessere Satzung unseres Vereins zu ergeben. Leider haben es die Gremien verpasst, eine Aussprache zu erwirken.
Das bevorstehende Format der Mitgliederversammlung bietet allerdings ohnehin nur eine sehr unbefriedigende Form der Mitgliederzusammenkunft und Aussprache. Andere Fußball–Clubs hatten zuletzt ganz bewusst den Beschluss gefasst, in einer virtuellen Mitgliederversammlung zu Pandemiezeiten entscheidende Wahlvorgänge auszusetzen, die einer persönlichen Aussprache bedürfen.
Morgen wartet eine historische, weil hoffentlich einmalige und rein virtuelle, Mitgliederversammlung auf uns und unseren FC. Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch und beteilige Dich an den Entscheidungen für Deinen 1. Fußball-Club Köln.
Egal, wie Du morgen abstimmen wirst. Wir alle sind FC – bleibt sachlich und bleibt fair!
Genauso möchten wir Euch berichten – sachlich und fair. Es geht uns in unserem Wirken um keine einzelne Person, nicht den Menschen hinter irgendeiner Position. Es geht uns als Mitgliederinitiative um nichts anderes als den Erhalt unseres unabhängigen 1. FC Köln.
Wenn die Gremienarbeit diesem Zweck nicht dient, nicht ausreicht oder nur mangelhaft bis ungenügend ist, dann muss diese offen adressiert und vor allem durch die Kontrollinstanzen auch endlich angepackt werden. Es ist traurig und für einen Verein wie unseren FC absolut unwürdig, wie laut das Schweigen innerhalb des Clubs in den letzten Jahren geschrien hat (und dies nicht erst seit Einsetzen der Pandemie)!
Wir werden die Mitgliederversammlung mit ausreichendem Abstand Revue passieren lassen und blicken schon bald auf die Mitgliederversammlung im Herbst dieses Jahres. Nach der MV ist vor der MV.
Daneben freuen wir uns bereits auf den nun nochmals durch Vorstand und Mitgliederrat versprochenen Dialog mit und innerhalb der Mitgliederschaft. Mit Dir, mit Euch, alle gemeinsam.
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Im Sinne unseres Vereins heißt es morgen wieder alle zusammen 100% FC:
Deine Stimme für Deinen Verein.
Satzungsänderungsentwurf Mitgliederschaft
Teil 2
Nachdem wir gestern unsere Einschätzung zu den ersten drei Satzungsänderungsentwürfen aus der Mitgliederschaft zusammenfassten, möchten wir Dir heute eine Einschätzung zu den verbleibenden drei Satzungsänderungsentwürfen aus der Mitgliederschaft geben.
TOP 12 bb: Anlagen 5, 6, 7 / Anträge auf Satzungsänderung aus der Mitgliederschaft Teil 2
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Satzungsänderungsanträge von Vorstand und Mitgliederschaft (vgl. Einladung zur Mitgliederversammlung, S. 7 ff.).
Sämtliche Satzungsänderungsanträge bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der an der Wahl teilnehmenden Mitglieder.
Nachstehend findet Ihr unsere Einschätzung zu den verbleibenden Satzungsänderungsanträgen aus der Mitgliederschaft und dem Blickwinkel der Befürworter eines unabhängigen 1. Fußball-Club Köln.
Morgen fassen wir sämtliche Einschätzungen zu den Wahlentscheidungen am Donnerstag nochmals für Dich zusammen.
Anlage 5 / Helmut Brechot, Peter Brüssel, Bernd Frantzen, Oliver Gondolatsch, Kurt Schümmelfeder und Lutz Werker
Konsequenz
- Das Vorschlagsrecht für den Vorstand würde dem Mitgliederrat entzogen (vgl. 18.3 b.).
Der Mitgliederrat würde nicht mehr über das Recht verfügen, einen Vorstand erneut für eine weitere Amtszeit vorzuschlagen oder ein alternatives Team ins Rennen zu schicken.
Es bestünde das Risiko eines immerwährenden Wahlkampfmodus, wenn die Instanz des Mitgliederratsvorschlagsrechts aufgelöst würde. - Vorstandsteams würden über die Mitgliederschaft direkt vorgeschlagen und im Vorfeld der Wahlen 1.000 Unterschriften stimmberechtigter Mitglieder bedürfen (vgl. 18.6).
Empfehlung
- Die Schwelle der erforderlichen Unterschriften erscheint in der Tat zu hoch und gehört überdacht.
- Auch sollte man abwägen, ob dem Mitgliederrat nicht das Recht eingeräumt würde, ggf. zwei Kandidatenteams oder Einzelkandidaten zur Wahl zu stellen. Zum Beispiel für den Fall, dass selbst der Mitgliederrat nicht mit eindeutiger Mehrheit zwischen zwei sehr gut vorbereiteten und überzeugenden Teams entscheiden kann.
- Der Antrag bewirkt in der Konsequenz eine Beschneidung der Rechte des Mitgliederrats, dabei sollte die Balance der Vollmachten zwischen Mitgliederrat und Vorstand eher aufrechterhalten werden.
- Durch die Aufsichtstätigkeit hat der Mitgliederrat (und insbesondere die beiden im Gemeinsamen Ausschuss vertretenen Mitglieder) einen umfassenderen Einblick in die Vorstandsarbeit. Der Mitgliederrat kann die Vorstandsarbeit entsprechend weitreichender bewerten als reguläre Mitglieder und dies in die Wahlempfehlung mit einfließen lassen.
- Dem Kontrollorgan sollte als Ultima Ratio der Hebel erhalten bleiben, bei z.B. mangelhafter Arbeit, alternative Vorstandskandidaten nominieren zu können. Genauso gut sollte es bei einer gut funktionierenden Vorstandsarbeit möglich sein, ein Vorstandsteam erneut und relativ geräuschlos für eine weitere Amtszeit zu nominieren, ohne in der Mitgliederschaft Stimmen sammeln zu müssen.
In Ermangelung der Möglichkeit zur Aussprache, Ergänzung oder weiteren Optimierung des Satzungsänderungsentwurfs im Vorfeld der Mitgliederversammlung, kann die Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ den Mitgliedern die Zustimmung zu der in Anlage 5 vorgestellten Satzungsänderung nicht empfehlen.
Anlage 6 / Thorsten Tschöke
Konsequenz
- Charta und Ehrenordnung würden fester Bestandteil der Satzung werden (vgl. § 28.6).
- Die Charta und Ehrenordnung würden somit nicht mehr eine flexible und bedarfsgerechte Handlungsmaxime darstellen, sondern eine satzungstechnisch verbindliche Vorgabe.
Empfehlung
- Strategie, Leitbild, Charta gehören in der Mitgliederschaft breiter diskutiert.
- Sicherlich ist es nicht im Sinne der Mitgliederschaft, wenn die Rate an Vereinsausschlüssen mutmaßlich zunähme und konstruktive Kritiken oder unliebsame Meinungen beliebig als Hatespeech bezeichnet werden könnten. Ein „und wir schmeißen Stein auf Stein…“ entspricht z.B. in Gänze nicht den hehren Zielen der Charta für den Umgang mit Menschen anderer Meinung. Für strafrechtliche Fragen steht den Mitgliedern ohnehin das deutsche Recht zur Seite.
Es erscheint nicht zielführend den Boden für vermeintlich voreilige Vereinsausschlussverfahren zu bereiten, bevor nicht einmal ein positiveres Klima innerhalb der Mitgliederschaft hergestellt wurde. - Der Verein tut daher gut daran, sich erst einmal endlich wieder in Kommunikation zu üben, bevor ohne weitere Aussprache vermeintliche Vorgaben definiert würden, die auf der einen Seite Vereinsausschlüsse vereinfachen sollen, dies aber auf Basis bewusst offener und wenig eindeutiger Formulierungen fußen würde (z.B. Leitbild, Pkt. 2 „Levve un levve losse“).
- Zeitgleich klärt der Satzungsänderungsentwurf nicht die Frage, welche Instanz die Auslegung und Überwachung der Charta und Ehrenordnung prüfen und ausüben würde.
- So oder so und nach wie vor sind Mitgliederausschlüsse gemäß § 7.3 b. möglich.
In Ermangelung der Möglichkeit zur Aussprache, Ergänzung oder weiteren Optimierung des Satzungsänderungsentwurfs im Vorfeld der Mitgliederversammlung, kann die Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ den Mitgliedern die Zustimmung zu der in Anlage 6 vorgestellten Satzungsänderung nicht empfehlen.
Anlage 7 / Frank Wilden
Konsequenz
- Der Satzungsänderungsantrag zielt auf eine Amtszeitbegrenzung ab.
- Die Tätigkeit eines Vereinsmitgliedes innerhalb eines Gremiums würde auf maximal drei Amtsperioden beschränkt.
Empfehlung
- Die Wirkung der Satzungsänderung ist grundlegend und pauschal. Und das zu Zeiten, in denen sich viele Mitglieder wohl nach mehr Kontinuität, z.B. eines Franz Kremers, sehnen würden (dessen fast 20 Jahre kontinuierliche Wirkungszeit verhalfen unserem FC erst zu seinem frühen Glanz / Rolf Königs ist seit 1999 Vorstandsmitglied und seit 2004 Präsident von Borussia Mönchengladbach / Peter Fischer ist seit 2000 Präsident der Frankfurter Eintracht, usw.).
- Warum sollten im Sinne unseres Vereins sehr gut agierende und exzellent qualifizierte Gremienmitglieder in ihrer Wirkungsdauer begrenzt oder zum Beispiel zum Schritt vom Mitgliederrat in den Vorstand „gedrängt werden“, wenn man sich weiter im Verein engagieren mag?
- Wer wie lange für welches Gremienamt innerhalb des 1. FC Köln geeignet ist, sollten die Mitglieder und nicht eine Uhr entscheiden, die mit Amtsantritt beginnen würde zu ticken.
- Sämtliche Gremienmitglieder sind ohnehin Diener auf Zeit – alle Funktionsträger sind jederzeit abwählbar und müssen turnusgemäß ohnehin spätestens alle drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt werden.
Die Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ kann den Mitgliedern die Zustimmung zu der in Anlage 7 vorgestellten Satzungsänderung nicht empfehlen.
Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch und beteilige Dich an den Entscheidungen für Deinen 1. Fußball-Club Köln.
Egal, wie Du am 17.06.2021 abstimmen wirst. Wir alle sind FC – bleibt sachlich und bleibt fair!
Morgen fassen wir an dieser Stelle unsere Wahlempfehlungen zu den im Rahmen der Mitgliederversammlung anstehenden Entscheidungen zusammen. Trag Dich HIER für den Newsletter ein, folge uns auf #Twitter oder Facebook und teile die Einschätzungen und Empfehlungen unter Deinen Freund:innen.
Im Sinne unseres Vereins heißt es am Donnerstag wieder:
Deine Stimme für Deinen Verein.
Satzungsänderungsentwurf Mitgliederschaft
Teil 1
Nachdem wir gestern unsere Einschätzung zum Satzungsänderungsentwurf des Vorstands und dem Prozess rund um die Entwicklung der Satzung zusammenfassten, möchten wir Dir heute eine Einschätzung zu den ersten drei Satzungsänderungsentwürfen aus der Mitgliederschaft geben.
TOP 12 bb: Anlagen 2, 3, 4 / Anträge auf Satzungsänderung aus der Mitgliederschaft Teil 1
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Satzungsänderungsanträge von Vorstand und Mitgliederschaft (vgl. Einladung zur Mitgliederversammlung, S. 7 ff.).
Sämtliche Satzungsänderungsanträge bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der an der Wahl teilnehmenden Mitglieder.
Nachstehend findet Ihr unsere Einschätzung zu den ersten drei Satzungsänderungsanträgen aus der Mitgliederschaft und dem Blickwinkel der Befürworter eines unabhängigen 1. Fußball-Club Köln.
Morgen behandeln wir die verbleibenden Anträge und fassen am Mittwoch sämtliche Einschätzungen zu den Wahlentscheidungen nochmals für Dich zusammen.
Aufgrund der Artverwandtheit der beiden Anträge 2 und 4 behandeln wir die entsprechenden Satzungsänderungsanträge an dieser Stelle in gebündelter Form.
Anlage 2 / Rüdiger Thormann
Konsequenz
- Die große Mitgliederzahl des 1. FC Köln und die durch den Antragsteller vorgesehenen Ergänzungen zu § 13.2 würden zukünftige Mitgliederversammlungen de facto wohl zwangsläufig zu virtuellen Formen der Zusammenkunft werden lassen.
- Zudem würde die Zustimmungspflicht des Mitgliederrates zur Abhaltung virtueller Versammlungsformate aufgehoben.
Anlage 4 / Bernd Johannwerner
Konsequenz
- Die Zustimmungspflicht des Mitgliederrates zur Abhaltung virtueller Versammlungsformate würde aufgehoben.
- Die Möglichkeit, das Rede- und Fragerecht im Rahmen einer Mitgliederversammlung auf die persönlich anwesenden Mitglieder einzugrenzen, würde aufgehoben.
Empfehlung
- Die Satzungsbestrebungen in Hinblick auf Hybrid- und/oder rein virtuelle Notfallszenarien verdienen (genauso wie sämtliche Satzungsfragen) zweifelsohne mehr als nur eine Aussprache im Rahmen der Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ unseres Vereins – Wir würden es daher begrüßen, wenn die Satzung den buchstäblichen Charakter der „Versammlung der Mitglieder“ untermauert. Gerade nach Jahren ausbleibender Dialogformen erscheinen uns persönliche Zusammenkünfte unabdingbar.
- Jede Form der Mitgliederversammlung birgt Vor- und Nachteile. Die persönliche Zusammenkunft kann im ursprünglichsten Sinne gar nicht virtuell erfolgen. So wie im Rahmen dieser Mitgliederversammlung kommen die Mitglieder eben nicht zusammen. Sie sehen einander nicht, sie können keinerlei Zwischentöne vernehmen. So wie ein Stadion ohne Zuschauer kein Fußballerleben bietet, ermöglicht eine Mitgliederversammlung ohne tatsächliche Versammlung der Mitglieder eben auch keine Zusammenkunft im eigentlichen Sinne. Virtuelle Formate sollten daher nur für Notfallszenarien wie die vorherrschende Pandemie genutzt werden. Dies deckt die Satzung in ihrer aktuellen Form in ausreichendem Maße ab.
- Mitgliedern, welche gesundheits- oder altersbegründet nicht an einer Mitgliederversammlung teilnehmen könnten, stehen vermutlich ebenso Mitgliedern gegenüber, die nur in einer Präsenzveranstaltung an der Mitgliederversammlung teilnehmen könnten (z.B. aufgrund funktionalem Analphabetismus oder der Tatsache, dass man sich ein digitales Endgerät nicht leisten oder schlicht und ergreifend nicht bedienen kann). Es gibt schlichtweg leider kein Format einer Mitgliederversammlung, welches vollumfänglich inklusiv abgehalten werden kann.
- Zudem sollten Entscheidungen der Mitgliedschaft nicht auf einen unachtsamen Wahlgang reduziert werden. Der direkte und unmittelbare Austausch ist ein ganz wesentliches und virtuell nicht ersetzbares Element einer Mitgliederversammlung. Teilnehmer des höchsten Organs setzen sich im wahrsten Sinne des Wortes zusammen und stimmen ab. Erst in der Präsenzveranstaltung ist sichergestellt, dass es zu einem achtsamen Austausch von Argumenten kommen kann. Die Erfahrungen aus virtuellen Jahreshauptversammlungen von Aktiengesellschaften und auch einiger Fußball-Clubs zeigen, dass genau dieser Austausch unter virtuellen Formaten leidet. Nebengeräusche in der Arena, ein Raunen hier, ein Beifall oder Zwischenruf da, die Reaktionen von Rednern und Zuhörern insgesamt, welche ebenfalls zur Meinungsbildung beitragen, das alles geht im digitalen Raum verloren.
- Last but not least: Es wird nicht klar, warum dem Mitgliederrat das Recht der Zustimmung entzogen werden sollte. Die diesjährige Mitgliederversammlung wurde erst auf Anregung des Mitgliederrates zur virtuellen Veranstaltung. Des Weiteren wurde auf Nachfrage unserer Mitgliederinitiative durch den Mitgliederrat glaubhaft dargestellt, dass die in der Begründung von Bernd Johannwerner angeführten Beschuldigungen der „Versammlungsblockade“ nicht den Tatsachen entspräche.
Grundsätzlich begrüßen auch wir die Möglichkeit, dass möglichst viele Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung zusammenkommen können. Der Ansatz maximaler Teilhabe auf virtuellem Wege funktioniert für den Moment und in der Größenordnung einer FC-Mitgliederversammlung allerdings nur in der Theorie. So würden wir es z.B. vielmehr begrüßen, wenn Mitgliederversammlungen an einem Samstag oder Sonntag abzuhalten wären, oder dass eine Mitgliederversammlung eben nicht erst in den Abendstunden beginnt.
Eine virtuelle Mitgliederversammlung, wie jene am 17.06.21, wird ohnehin zur Probe aufs Exempel. Wir empfehlen zwingend vor einer Verabschiedung entsprechender Satzungsänderungsanträge sorgsam die Lehren aus dem ersten Praxistest zu ziehen, bevor entsprechende Verfahren in der Satzung verankert würden.
In Ermangelung der Möglichkeit zur Aussprache, Ergänzung oder weiteren Optimierung der Satzungsänderungsentwürfe im Vorfeld der Mitgliederversammlung, kann die Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ den Mitgliedern die Zustimmung zu den in Anlage 2 und 4 vorgestellten Satzungsänderungen nicht empfehlen.
Anlage 3 / Andreas Mews
Konsequenz
- Der Vereinszweck würde in § 2.2 präzisiert.
- Die für die Ausformulierung verwendeten Begrifflichkeiten würden nunmehr auf den entsprechenden Definitionen der Menschenrechtskonventionen, des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes basieren.
- Der Verstoß gegen die angepassten Regeln könnte zum Vereinsausschluss führen (vgl. § 7.3 b.).
Empfehlung
- In der Begründung legt der Antragsteller überzeugende Argumente dar.
- Die eindeutige Definition erscheint in unseren Augen hilfreich und sinnvoll, da diese gerade die Werte des Fußballs im Allgemeinen und unseres Vereins im Besonderen hervorragend zum Ausdruck bringt. Speziell mit dem im Antrag angestrebten Diskurs innerhalb der Mitgliederschaft sollen diese Werte zukünftig verstärkt und wiederholt in Erinnerung gerufen werden.
- Wir zitieren besonders gerne den Schlusssatz, dem wir uns genauso wie der weiteren Begründung und wie hoffentlich alle Mitglieder, uneingeschränkt anschließen:
„Für eine wertegebundene und vielfältige Vereinskultur – denn der 1. FC Köln ist mehr als nur Fußball!“
Die Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ empfiehlt daher den Mitgliedern, dem in Anlage 3 vorgestellten Satzungsänderungsentwurf zuzustimmen.
Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch und beteilige Dich an den Entscheidungen für Deinen 1. Fußball-Club Köln.
Egal, wie Du am 17.06.2021 abstimmen wirst. Wir alle sind FC – bleibt sachlich und bleibt fair!
Morgen informieren wir Dich an dieser Stelle über die verbleibenden drei Anträge auf Satzungsänderung aus der Mitgliederschaft. Trag Dich HIER für den Newsletter ein, folge uns auf #Twitter oder Facebook und teile die Einschätzungen und Empfehlungen unter Deinen Freund:innen.
Im Sinne unseres Vereins heißt es am Donnerstag wieder:
Deine Stimme für Deinen Verein.
Satzungsänderungsentwurf Vorstand
Nachdem wir gestern unsere Einschätzung zur Entlastung der Gremien und zur Wahl der Wahlkommission zusammenfassten, möchten wir Dir heute eine Einschätzung zu dem Satzungsänderungsentwurf des Vorstands und dem Prozess rund um die Entwicklung der Satzung geben.
Wahlempfehlungen zu TOP 12a | Abstimmung über Satzungsänderungsanträge
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Satzungsänderungsanträge von Vorstand und Mitgliederschaft (vgl. Einladung zur Mitgliederversammlung, S. 7 ff.).
Sämtliche Satzungsänderungsanträge bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der an der Wahl teilnehmenden Mitglieder.
Nachstehend findet Ihr unsere Einschätzung zum Satzungsänderungsantrag des Vorstandes und Mitgliederrates aus dem Blickwinkel der Befürworter eines unabhängigen 1. Fußball-Clubs Köln.
Morgen und übermorgen behandeln wir die verbleibenden Anträge und fassen am Vortag der Mitgliederversammlung sämtliche Einschätzungen zu den Wahlentscheidungen für Dich zusammen.
Zum Verfahren
Der Satzungsänderungsentwurf des Vorstands befindet sich seit März 2020 in der Entwicklung.
In den Wochen ab März 2021, nach der Bekanntgabe in den Medien und auf unsere Initiative hin, trafen Vorstand und Vertreter von „100% FC – Dein Verein“ erstmals zur angedachten Satzungsänderung zusammen. Aus Sicht einer unabhängigen Mitgliederschaft konnten mangelhafte oder unvollständige Bestandteile des Satzungsänderungsantrages erfolgreich abgewehrt werden.
Zudem erinnerte die Mitgliederinitiative wiederholt und vergeblich an die Umsetzung der Wahlversprechen zur verstärkten Mitgliedereinbindung. Dies betraf insbesondere die Notwendigkeit eines Mitgliederdialogs im Kontext der Strategieentwicklung sowie in Hinblick auf Anträge zur Änderung der Satzung des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.
Der Vorstand lehnte den Prozess für die gemeinsame Diskussion und Entwicklung von Satzungsänderungsentwürfen innerhalb der Mitgliederschaft ab. U.a., da dies nach Meinung des Vorstandes zu komplex oder unter Pandemiebedingungen nicht möglich sei.
Der Vorstand hat nun im Mitgliederstammtisch seine Versprechen von 2019 nochmals untermauert, und möchte nun doch verstärkt in den Dialog mit den Mitgliedern treten. Die Frage bleibt für den Moment unbeantwortet: Warum erst jetzt und warum erst nach der Mitgliederversammlung?
Während seit dem ersten Geisterspiel Schulen, Universitäten, Betriebe und Politik gelernt haben, virtuell zumindest zu einer breiten Meinungsfindung oder weiteren Formen konstruktiver Austausche zusammenzufinden, leitete der Vorstand entgegen allen Versprechen keinerlei Dialog unter und mit den Mitgliedern auf Augenhöhe in die Wege.
Als Mitgliederinitiative begrüßen wir es grundsätzlich, wenn im Verein den interessierten Mitgliedern im Vorfeld einer Satzungsänderung Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Bedarfsbestimmung und Ausformulierung genutzt werden.
Die Entwicklung von Satzungsänderungsentwürfen ist nicht allein die Aufgabe der Gremien, sondern bedarf der Einbindung der interessierten Mitgliederschaft. Die Vielzahl von Satzungsänderungsentwürfen, inklusive solcher mit vergleichbarer Stoßrichtung (vgl. Anträge bzw. Anlagen 2 und 4) untermauern dieses Verständnis.
Der 1. Fußball-Club Köln – ein Verein unserer Größe und Bedeutung – verdient insgesamt einen viel offeneren Prozess und transparenteren Austausch innerhalb der engagierten Mitgliederschaft – gerade zu solch entscheidenden Themen wie der Satzung unseres Vereins.
Die Mitgliederinitiative erwartet, dass das Wahlversprechen von 2019 endlich umgesetzt wird und u.a. eine transparent zusammengestellte Satzungskommission o.ä. einberufen wird. In dieser sollten zukünftig sämtliche Bedarfe aus der Mitgliederschaft moderiert zur Sprache kommen und offen diskutiert werden können.
TOP 12 aa: Anlage 1 / Antrag auf Satzungsänderung des Vorstands und Mitgliederrates
Mit Einladung zur Mitgliederversammlung wurde den Mitgliedern erstmals der Entwurf des Antrags zur Satzungsänderung von Seiten des Vorstands und des Mitgliederrates vorgestellt.
Konsequenz
- Der Satzungsänderungsantrag von Vorstand und Mitgliederrat behandelt u.a. den Prozess zur Festlegung der Beiträge (vgl. § 8.2), Beschlüsse zur Entlastung von Organmitgliedern und Gremien (vgl. § 14.6) und die Übergangsregel (vgl. § 31).
- Zudem soll das Wahlverfahren für den Mitgliederrat um einen potenziell zweiten Wahlgang erweitert werden (vgl. § 19.2 e.).
- Die Anpassungen an § 18.3, § 25.1 und § 27.5 würden die Auflösung des Aufsichtsrates und Übertragung des freiwerdenden Sitzes im Gemeinsamen Ausschuss auf den Stellvertreter des Beirats bewirken.
Einordnung
- Die Anpassung der § 8.2, § 14.6 und vgl. § 31 sind aus unabhängiger Mitgliedersicht als unkritisch einzustufen
- Die Anpassung des Wahlverfahrens für den Mitgliederrat ist begrüßenswert, um der Herausforderung einer wachsenden Mitgliederschaft begegnen zu können. So würden auch zukünftig im Falle einer hohen Kandidatenzahl für den Mitgliederrat, eine ausreichende Zahl an Mitgliedervertretern in den Mitgliederrat entsendet werden können (zur Info: trotz der Zahl von 41 Bewerber:innen wurden 2018 lediglich 12 der 15 Sitze besetzt; bei einer Vielzahl sehr knapper Ergebnisse unter 50% der Stimmen).
- Die Abschaffung des Aufsichtsrates erachten wir unter den Gesichtspunkten der Corporate Governance grundsätzlich als positiv. Der Umbau des Gemeinsamen Ausschusses sollte hingegen kritisch betrachtet werden.
- Im Vergleich zum Mitgliederrat wird die Rolle des Beirates ungemein gestärkt, und die Rolle des Mitgliederrates und somit die demokratischen Strukturen in unserem Verein, hingegen eher geschwächt. Weder der Beirat als Ganzes noch deren Vorsitzende:r und Stellvertretende:r Vorsitzende:r werden durch das höchste Organ unseres Vereins legitimiert.
- Es ist auf der Homepage des 1. FC Köln nicht ersichtlich, wer der stellvertretende Vorsitzende des Beirates ist. Laut Auskunft durch den Mitgliederrat wurde eine entsprechende Person bis dato noch nicht gewählt.
- Die Klauseln rund um den Mitgliederrat genauso wie für den Umbau des Gemeinsamen Ausschusses hätten eine breitere Diskussion innerhalb der Mitgliederschaft verdient.
- Abschließend stellt sich die Frage, warum die Einschränkung von Wahlvorschlägen (im Sinne einer Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft) ausschließlich die Kandidaten des Mitgliederrates, nicht aber die anderen Gremien betreffen solle (vgl. Ergänzungen zu § 18.3)?
Empfehlung
In Ermangelung der Möglichkeit zur Aussprache, Ergänzung oder weiteren Optimierung des Satzungsänderungsentwurfes im Vorfeld der Mitgliederversammlung, kann die Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ daher den Mitgliedern die Zustimmung zur in Anlage 1 vorgestellten Satzungsänderung nicht empfehlen.
Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch und beteilige Dich an den Entscheidungen für Deinen 1. Fußball-Club Köln.
Egal, wie Du am 17.06.2021 abstimmen wirst. Wir alle sind FC – bleibt sachlich und bleibt fair!
Morgen informieren wir Dich an dieser Stelle über die ersten drei Anträge auf Satzungsänderung aus der Mitgliederschaft. Trag Dich HIER für den Newsletter ein, folge uns auf #Twitter oder Facebook und teile die Einschätzungen und Empfehlungen unter Deinen Freund:innen.
Im Sinne unseres Vereins heißt es kommende Woche wieder:
Deine Stimme für Deinen Verein.
gremienentlastung und wahlkommission
Nachdem wir gestern unsere Einschätzung zur Wahl des Vorstandskandidaten zusammenfassten, möchten wir Euch heute eine Einschätzung zur Entlastung der Gremien sowie der Zusammensetzung der Wahlkommission geben.
Wahlempfehlung zu TOP 6 – 9 | Entlastung der Gremien
In dieser Mitgliederversammlung steht die Entlastung der Gremien für das Geschäftsjahr 2019/20 zur Wahl.
Zur Entlastung stehen folgende Gremien:
- Vorstand
- Mitgliederrat
- Wahlkommission
- Gemeinsamer Ausschuss
Das Geschäftsjahr 2019/20 war ab März 2020 von dem Einsetzen der Pandemie geprägt. Wir sind der Überzeugung, dass nicht alle Verluste des Geschäftsjahres einzig aus den coronabedingten Einnahmeausfällen resultierten. Die Entscheidung über die Entlastung eines Gremiums taugt allerdings nicht als Protestwahl für potenzielle, aktuelle Fehlentwicklungen und Versäumnisse des betreffenden Gremiums.
Die Entlastung eines Gremiums dient dem Freispruch von Bereicherungs- und Schadensersatzforderungen für das jeweilige Geschäftsjahr. Keines der durch die Mitgliederversammlung eingesetzten Kontrollorgane stellte einen entsprechenden Verstoß fest.
Die Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ rät daher den Mitgliedern die Gremien zu entlasten.
Wahlempfehlung zu TOP 11 | Wahl der Wahlkommission
Der Vorstand und Mitgliederrat empfehlen für die Wahl zur Wahlkommission:
- Christina Strauss
- Christina Trebing
- Dorothea Zechmann
Darüber hinaus steht das Mitglied Michael Tuchscherer Dank der von ihm gesammelten Stimmen aus der Mitgliederschaft zur Wahl.
Wir trauen allen Kandidat:innen die Ausübung des Amtes zu und mögen uns ungern für oder gegen das eine oder andere Mitglied aussprechen.
Wir würden zudem begrüßen, wenn zukünftig entscheidende Gremienfunktionen, und nicht nur die Wahlkommission, weiblicher und diverser besetzt würden.
Der Fußball muss endlich weiblicher und diverser werden. Das gilt insbesondere für Verbände wie den DFB (https://zukunft-profifussball.de/genug-ist-genug-richtungswechsel-jetzt), aber auch für unseren 1. Fußball-Club Köln. Wir weisen an dieser Stelle entsprechend gerne auf die Initiative #FussballKannMehr hin.
Wir können als Mitglieder des 1. FC Köln mit unseren Stimmen einen Beitrag dazu leisten.
Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch und beteilige Dich an den Entscheidungen für Deinen 1. Fußball-Club Köln.
Egal, wie Du am 17.06.2021 abstimmen wirst. Wir alle sind FC – bleibt sachlich und bleibt fair!
Morgen informieren wir an dieser Stelle über den Antrag zur Satzungsänderung des Vorstandes.
Trag Dich HIER für den Newsletter ein, folge uns auf #Twitter oder Facebook und teile die Einschätzungen und Empfehlungen unter Deinen Freund:innen.
Im Sinne unseres Vereins heißt es kommende Woche wieder:
Deine Stimme für Deinen Verein.
Wahlempfehlung zu TOP 10
Ersatzwahl des zurückgetretenen Vorstandsmitglieds Dr. Jürgen Sieger
Zu Beginn unserer Wahlempfehlungen steht die Ersatzwahl des zurückgetretenen Vorstandsmitglieds Dr. Jürgen Sieger im Zentrum. In den nächsten Tagen werden wir uns den weiteren Wahlentscheidungen widmen.
Für die Nachfolge des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes machte der Mitgliederrat von seinem Wahlvorschlagsrecht Gebrauch und nominierte satzungsgemäß Dr. Carsten Wettich.
Somit steht Dr. Carsten Wettich bis 2022 als Teil des Vorstands zur Wahl.
Die Vorstandswahlen bedürfen der einfachen Mehrheit aller an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder.
Im Falle einer Nichtwahl entsendet der Mitgliederrat in Folge ein Ersatzmitglied in den Vorstand.
Dies ist vergleichbar mit der Wahl von Stefan Müller-Römer 2018 nach dem Rücktritt von Werner Spinner. Müller-Römer und Carsten Wettich wurden als Vorsitzende des Mitgliederrates durch den Mitgliederrat in das Interimsamt entsendet. Seit der Wahl von Carsten Wettich in den Interimsvorstand stehen Ho-Yeon Kim bzw. seit September 2020 Christian Hoheisel (der Stefan Müller-Römer folgte) dem Mitgliederrat vor.
In der Mitgliederversammlung 2022 wird turnusgemäß in jedem Fall ein neuer Vorstand gewählt.
Ausgangslage
- Dr. Carsten Wettich, genauso wie die beiden weiteren Vorstandsmitglieder Dr. Werner Wolf und Eckhard Sauren wirken seit über zehn Jahren oder zumindest seit 2013 in verschiedenen Gremienfunktionen in verschiedenen Rollen entscheidend in unserem Verein mit.
- Als Vorsitzender des Mitgliederrates gehört Dr. Carsten Wettich 2019 der Findungskommission an, welche die Kandidaten Dr. Werner Wolf, Eckard Sauren und Dr. Jürgen Sieger als ihr Vorstandsteam in die Wahl schickt.
- Dr. Jürgen Sieger tritt im Dezember 2019 von seinem noch frischen Vorstandsamt zurück. Seither vertritt Dr. Carsten Wettich diesen übergangsweise als Entsandter des Mitgliederrates und wird zum Interimsvorstandsmitglied.
- Zentrale Wahlversprechen: Das aktive Eintreten gegen den Verkauf unseres 1. FC Köln und die transparente Behandlung der Investoren- und Stadionfrage. Einsetzen von Kommissionen o.ä. zur Diskussion historischer oder strategischer Entscheidungsoptionen zu Stadion, Geißbockheim, Anteilsverkauf, etc. (zusammengesetzt aus Mitgliedschaft und Vertretern der relevanten Vereinsorgane). Zusammenkunft der Mitgliederschaft in Form von Townhall-Meetings, open spaces, Workshops, o.ä.
- Während seit dem ersten Geisterspiel Schulen, Universitäten, Betriebe und Politik gelernt haben, virtuell zumindest zu einer breiten Meinungsfindung oder weiteren Formen konstruktiver Austausche zusammenzufinden, leitet der Vorstand weiterhin keinerlei Dialog unter und mit den Mitgliedern auf Augenhöhe in die Wege.
- Seit mehreren Jahren erfolgt keinerlei Diskussion innerhalb und mit der Mitgliederschaft über Kernfragen unseres Fußball-Clubs, u.a. die zuvor genannten Themen Finanzierungsfragen und Stadion.
- Die finanzielle Situation ist nicht nur pandemiebedingt bedrohlich. Ausgangsbasis bildeten die in weiten Teilen selbstverschuldeten, überdurchschnittlichen Ausgaben für einen ineffektiv zusammengestellten Kader und kostspielige Personalwechsel. Optimistisch wirkende Kalkulationen von Vorstand und Geschäftsführung (u.a. Fehleinschätzungen über pandemiebedingte Zuschauerausfälle) erschweren die Situation. Zukünftige Einnahmen scheinen erneut mehr optimistisch als realistisch eingestuft worden zu sein (z.B. in punkto bislang einseitig vorgenommener Stadionmietminderungen und der Annahme, dass der Fußball ab Januar 2022 wieder genauso sein wird wie vor dem Einsetzen der Pandemie im März 2020). U.a. aus diesen Fehlannahmen resultierende, zusätzliche Kreditbelastungen scheinen im Wesentlichen durch eine einmalige Landesbürgschaft abgesichert zu sein. Diese wird in der Mitgliederkommunikationen als dazugewonnene „Einnahmequelle“ interpretiert.
Konsequenz
- Der Vorstand hat unter der Kontrolle Dr. Carsten Wettichs als Mitgliederratsvertreter im Gemeinsamen Ausschuss oder unter seiner Mitwirkung als Interimsvorstand nur wenige der vielen Versprechen eingelöst.
- Während ein Dialog mit Fans zumindest versucht wird, behandelt der Vorstand, abseits weniger virtueller Stammtische ohne Dialogmöglichkeit, die Mitglieder im Vergleich als nachrangige Anhänger, mit denen ein Austausch – auch virtuell – nicht möglich bzw. gewollt ist. Eine Umsetzung wird erst nach massiver Kritik für die Zeit nach der Mitgliederversammlung in Aussicht gestellt.
- Hinsichtlich zentraler Wahlversprechen gegenüber der Mitgliederschaft hat Dr. Carsten Wettich die Umsetzung nur weniger Wahlversprechen bewirken können (z.B. Einleitung eines Fan-Dialogs, der auf Nachfrage beim Vorstand ausdrücklich keine Mitgliederthemen vorsieht, Aufhebung der sogenannten „Choreo-Klausel“).
- Carsten Wettich ist dem Versprechen nach einem transparenten Dialog und Diskurs innerhalb und mit der Mitgliederschaft, z.B. zu Fragen rund um unsere Anteile am FC oder unserem Stadion, bislang in keinster Weise nachgekommen. Wenig präzise und lose Versprechungen für die Umsetzung von „Ideen, die man bereits im Kopf hätte“ stehen nun im Raum (vgl. Aussagen des Vorstands im Mitgliederstammtisch vom 08.06.2021).
- Carsten Wettich sieht leider seit jeher die transparente Entwicklung unserer Satzung nicht als gemeinschaftliche Aufgabe der Mitgliederschaft und Gremien. Die letzten Wochen haben verdeutlicht, dass nach Wettichs Ansicht die Mitgliederschaft lediglich über vorformulierte Anträge abstimmen können soll.
- In all den Jahren von Wettichs Gremienarbeit verfügte der 1. FC Köln über keine Strategie. Es bleibt abzuwarten, welche Strategie nun unter Beweis stellen soll, wie der FC weitere Kosten senkt, den Kernbereich Fußball effizienter gestaltet und sich wieder auf das konzentriert, was einen Fußball-Club ausmacht, der wir an allererster Stelle sind – der 1. Fußball-Club unserer Heimatstadt Köln. Bei vielen wegweisenden Themen wirkt es zudem leider so, als ob Vorstand (und somit u.a. Carsten Wettich), Verein oder Club über keinen Plan B verfügen (Stichwort: Schlüsselpersonal und Nachbesetzungen wie Kaufmann und Heldt, Alternativstandort Geißbockheim).
- Das Gezerre um das Geißbockheim oder ein Verlust wie Florian Wirtz sind keine Betriebsunfälle und fußballerisch hat sich, gerade in Anbetracht des enormen Aufwands, wenig bis gar nichts nachhaltig entwickelt. Dies ist selbstredend nicht das alleinige Verschulden Carsten Wettichs, doch war dieser seit 2015 als Kontrolleur bzw. seit Ende 2019 als Interimsvorstandsmitglied auch entscheidend für die genannten Versäumnisse mitverantwortlich.
Empfehlung
Wir schätzen Carsten Wettich als Menschen und FC-Fan. Die diesjährige Ersatzwahl ist allerdings keine Abstimmung über den Menschen, sondern ein potenzielles Vorstandsmitglied unseres 1. FC Köln.
- Als FC-Mitglieder sind wir mit Carsten Wettich in zu vielen Punkten uneins.
- Carsten Wettich hat es leider in seinen verschiedenen Funktionen in den zurückliegenden Jahren selber nicht vermocht, die Vorstandsarbeit in die richtigen Bahnen zu lenken. Weder als Kontrolleur noch als Mitgestalter.
- So sehr wir 2019 an das Vorstandsteam bzw. das Team dahinter glaubten, so sehr wurden wir seither in diesem Glauben von dem Gremium und leider auch Carsten Wettich enttäuscht.
- Neben dem ausbleibenden Diskurs rechtfertigt die Beteiligung an zu vielen Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen in den letzten Jahren leider nicht die Wahl von Dr. Carsten Wettich in den Vorstand (u.a. Heldt/Gisdol-Vertragsverlängerungen inkl. Zweitligaklausel, ungenügende Recruitment-Prozesse, eine ausbleibende oder zumindest nicht erkennbare Schuldenbremse, kein nachhaltiges Wirken auf nahezu sämtlichen Geschäftsebenen).
Die Mitgliederinitiative „100% FC – Dein Verein“ kann daher den Mitgliedern die Wahl von Dr. Carsten Wettich in den Vorstand nicht empfehlen. Das Wirken in den zurückliegenden Wochen, Monaten und Jahren rechtfertigt leider nicht die dauerhafte Wahl von Dr. Carsten Wettich in den Vorstand.
Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch und beteilige Dich an den Entscheidungen für Deinen 1. Fußball-Club Köln.
Egal, wie Du am 17.06.2021 abstimmen wirst. Wir alle sind FC – bleibt sachlich und bleibt fair!
Morgen informieren wir an dieser Stelle über die Entlastungen der Gremien sowie die Zusammensetzung der Wahlkommission. Trag Dich HIER für den Newsletter ein, folge uns auf #Twitter oder Facebook und teile die Einschätzungen und Empfehlungen unter Deinen Freund:innen.
Im Sinne unseres Vereins heißt es kommende Woche wieder:
Deine Stimme für Deinen Verein.
Aufruf zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung des 1. FC Köln
Das höchste Organ unseres Vereins kommt endlich wieder zusammen. Die aus dem Jahr 2020 noch offene Mitgliederversammlung wird in Kürze nachgeholt.
- Datum: 17. Juni 2021, Beginn: 18 Uhr
- Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ohne Präsenz > VIRTUELL
Es ist zu 100% – Dein Verein, melde Dich hier an > FC.de
Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung wird über die Nachbesetzung des im Dezember 2019 zurückgetretenen Vorstandsmitgliedes Dr. Jürgen Sieger entschieden.
Des Weiteren wird über verschiedene Vorschläge zur Satzungsänderung entschieden. Die Vorschläge beinhalten u.a. einen Antrag des Vorstands, welcher die Mitsprache der Mitglieder und deren Vertretungen betrifft.
Nach Jahren hat sich auch der Vorstand unserer Argumentation angenommen: Dein FC ist der sechstgrößte, unabhängige Fußball-Club der Welt. Es gilt das Erbe zu wahren und dieser Verantwortung als Mitgliederschaft gerecht zu werden. Informiere Dich daher vor der Mitgliederversammlung über die Bedeutung und Konsequenzen Deiner einzelnen Wahlentscheidungen.
Zu den Wahlentscheidungen werden wir Dich umfassend im Vorfeld der Mitgliederversammlung in bewährter Form informieren. Wir sprechen zu jeder Wahlentscheidung unabhängige und fundierte Empfehlungen aus.
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Im Sinne unseres Vereins heißt es kommende Woche wieder: